Quellensteuer: Wo sie anfällt und wie sie sich vermeiden lässt

Im Jahr 2019 hatte ich die große Freude, Anton Gneupel kennenzulernen, der dank seines YouTube-Kanals D wie Dividende und dem Einkommensinvestoren-Podcast inzwischen den meisten Anhängern von Hochdividendenwerten und ausschüttungsstarken Geldanlagen ein Begriff sein dürfte.

Nachdem Anton mit seinem Gastartikel zum Thema Closed-end Funds letztes Jahr bereits einen Google #1-Artikel für Jung in Rente veröffentlicht hat, konnte ich ihn nun erfreulicherweise erneut für einen Kurzbeitrag gewinnen.

Diesmal geht es um ein Thema, welches so gut wie alle einkommensorientierten Investoren betrifft: Die Quellensteuer.

Viel Spaß also beim nächsten Gastbeitrag auf Jung in Rente.

Signature for Quellensteuer

Ein Gastbeitrag von Anton Gneupel.

Wer Gewinne durch Investitionen an der Börse erwirtschaftet, ist in den allermeisten Staaten dieser Welt auch verpflichtet, Steuern auf die angefallenen Erträge zu entrichten.

Für Einkommensinvestoren sind vor allem zwei Arten von Steuern relevant:

Zum einen die Kapitalertragssteuer – eine Sonderform der Einkommenssteuer – und zum anderen die sogenannte Quellensteuer

Steuerfrei von der Börse leben

Insbesondere bei hohen Vermögen und Einkünften kann es interessant sein, die Steuerlast auf Börsenerträge zu vermeiden bzw. wenigstens zu schmälern (inklusive administrativer Kosten ist eine effektive Abgabenlast von 0% nicht realisierbar).

Um die zu zahlenden Steuern auf Gewinne wenigstens zu verringern, müssen Anleger an verschiedenen Stellschrauben drehen. 

Die Kapitalertragssteuer ist über verschiedene Konstrukte legal vermeidbar. Hierfür bin ich aber zugegebenermaßen kein Experte, da ich auch kein Steuerberater bin.

In meinem jüngsten Video-Beitrag beschränke ich mich deshalb auf die vollständige Vermeidung von Quellensteuern

Unter anderem kläre ich dabei die folgenden Fragen:

  • Wie viel Geld brauche ich für €1.000 Dividende im Monat?
  • Was ist eine Quellensteuer?
  • Fallen auf Kursgewinne Quellensteuern an?
  • Unterliegen Optionseinnahmen der Quellensteuer?
  • Welche Länder erheben keine Quellensteuer?
  • Gibt es quellensteuerfreie Dividenden und Zinsen?
  • Wie lassen sich Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen vermeiden?
  • Lässt sich die australische Quellensteuer reduzieren?
  • Ist die Quellensteuer der USA vermeidbar?
  • Fallen bei ETFs Quellensteuern an?
  • Können Anleger mit dem „Return of Capital“ (RoC) Steuern sparen?
  • Lässt sich ein Hochdividenden-Weltportfolio komplett quellensteuerfrei umsetzen?

Ich wünsche viel Freude mit diesem Beitrag!

Video von Anton Gneupel auf dem YouTube-Kanal D wie Dividende

Renditestarkes Portfolio ohne Quellensteuer

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Ja, es ist möglich, ein renditestarkes Portfolio ohne Quellensteuern aufzubauen.

Voraussetzung dafür ist allerdings eine tiefgründige Wertpapier-Recherche, um passende Titel für ein global diversifiziertes Hochertragsdepot zu finden.

Für diesen Schritt biete ich aber auch eine Abkürzung an.

Wer sich ein ausschüttungsstarkes Weltportfolio ohne Quellensteuerbelastung aufbauen möchte, findet nämlich im „D wie Dividende – Mitgliederbereich“ umfangreiche Datenbanken zu Dividendenaktien und Fonds, bei denen keine Quellensteuer anfällt.

Weitere Informationen zu diesem Angebot sind auf dieser Seite verfügbar: dwiedividende.de/mitglieder*.

Ansonsten bedanke ich mich bei David für die Möglichkeit, meinen Beitrag mit Euch zu teilen und wünsche allen Lesern viel Freude beim Ausschüttungenvereinnahmen!


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Eine Antwort auf „Quellensteuer: Wo sie anfällt und wie sie sich vermeiden lässt“

  1. REITs und LICS fallen unter MIFID II und können von Privatpersonen in Deutschland idR nicht gekauft werden es sei denn sie haben ein KIID Dokument bei der EU Finanzaufsicht ESMA eingereicht. Da die ausländische QSt in Höhe des Satzes gemäß DBA-Abkommen auf die inländische ESt anrechenbar ist, besteht insofern kein wirtschaftlicher Vorteil darin, unbedingt QSt-Abzüge zu vermeiden. Gravierender ist allerdings, dass bei ausländischen REIT idR nicht 15% QSt, sondern 30% QSt einbehalten werden, wobei die zuviel einbehaltene QSt nur über ein kompliziertes Rückerstattungsverfahren zurückgeholt werden kann. Das liegt darin, dass während des lfd. Jahres die Zusammensetzung der Barausschüttung aus Dividende und Return of Capital noch nicht bekannt ist. Lediglich Broker, welche bei der US oder Kanada Finanzverwaltung als Qualified Intermediaries zugelassen sind, ist gewährleistet, dass im lfd. Jahr nur 15% QSt einbehalten werden.

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